Schaumwein
Die Bezeichnung “Schaumwein” ist im Deutschen rund 200 Jahre alt und entstammt der einfachen Übersetzung des
französischen Wortes “vin mousseux”. Im Gegensatz zum Stillwein zeichnet sich ein Schaumwein durch eine andere Herstellungsmethode aus. Schaumwein wir durch erste oder zweite Gärung aus
Traubenmost, Tafelwein oder
Qualitätswein
gewonnen und weist in geschlossenen Behältnissen einen Überdruck von bis zu drei Atmosphären auf, was deutlich höher liegt als bei den verwandten Still- oder
Perlweinen. Der Überdruck entsteht durch die im Schaumwein enthaltene
Kohlensäure.
Man kennt grundsätzlich drei verschiedene Herstellungsweisen für Schaumwein. Bei der ersten Möglichkeit wird der Most
in verschlossenen Behältern vergoren, wobei keine Zuckerung stattfindet und auch nur eine Gärung vorgenommen wird. Die zweite Möglichkeit ist die Vergärung des fertigen Weines durch Zusatz von Zucker und
Hefe zu Schaumwein,
wobei die zweite Gärung in der
Flasche oder in Großbehältern erfolgt. Die dritte Möglichkeit der Herstellung bezeichnet man als Imprägnierverfahren; hierbei wird dem Wein Kohlensäure zugefügt. Nach dem deutschen Weingesetz ist
Schaumwein recht streng definiert. Als Schaumwein wird nur ein Wein bezeichnet, der mindestens drei Atmosphären Überdruck enthält; soll deutscher Schaumwein auch noch die Bezeichnung “Qualitätsschaumwein” tragen, so muss er
mindestens neun Monate gelagert haben und nach behördlicher Prüfung eine amtliche
Prüfnummer tragen. Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (das Äquivalent zu einem QbA-Wein) mit zu 100 Prozent aus Wein von einem der 13
deutschen Weinbaugebiete erzeugt worden sein. Der bei Schaumwein mögliche Hinweis auf
Flaschengärung (was im Allgemeinen als Qualitätsmerkmal angesehen wird) darf erst nach sechsmonatiger Lagerung auf dem Hefebett angeführt
werden.