Perlwein
Man muss deutlich zwischen Perlweinen und
Schaumweinen unterscheiden. Ein Perlwein ist definiert als ein Wein, der
einen Kohlensäuredruck von 1 bis 2,5 Atmosphären aufweist, und er muss ausgewiesen werden. Perlweine sind weder
Stillweine noch Schaumweine, sondern bilden eine eigene Sondergruppe von Getränken, die dem Weingesetz unterliegen.
Weinart und Güteklasse müssen ebenfalls angegeben sein. Aus Gründen der Unterscheidbarkeit dürfen Perlweine nicht in Sektflaschen abgefüllt werden. Erkennbar sind Perlweine durch den Ausgleich zwischen der Schärfe der
Kohlensäure und einer gewissen Süße.
Es gibt drei verschiedene Herstellungsverfahren für Perlwein: die Zufuhr von Kohlensäure zu einem Wein
(Imprägnierverfahren), die
Vergärung von Most in Drucktanks und die Vergärung von Wein nach Zusatz von Zucker. Durch jedes dieser Verfahren entsteht eine gewisse Menge Kohlensäure, die den Perlwein auszeichnet.