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Landwein
Landwein
ist Tafelwein mit Angabe der Herkunftsbezeichnung. Der
Alkoholgehalt von Landwein muss über dem von Tafelwein
liegen.
In der EU werden zum 1. August 2009 die Bezeichnungen
Tafelwein und Landwein durch die Bezeichnungen Weine ohne
engere Herkunftsangabe, Weine mit "geschützten
Ursprungsbezeichnungen" (g.U.) und Weine mit "geschützten
geografischen Angaben" (g.g.A.) abgelöst.
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