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Kabinett
Weine mit dem Prädikat Kabinett sind Qualitätsweine der
gehobenen Klasse, die mit einer amtlichen Prüfungsnummer
ausgestattet werden. Dafür muss ein solcher Wein gesetzlichen
Mindestanforderungen genügen. So muss der Zuckergehalt je nach
Anbaugebiet zwischen 73-86 Grad Öchsle liegen. Auch der
Alkoholgehalt eines solchen Weines darf einen bestimmten Wert
nicht überschreiten.
Kabinettweine zeichnen sich durch ihre Eleganz, Leichtigkeit und
die vorhandene Restsüße aus. Oftmals sind sie aus der
Rieslingtraube hergestellt. Als Prädikatswein hat ein Kabinett
das niedrigste Mostgewicht. Den süßen Trauben muss bei der
Verarbeitung kein Zucker mehr zugegeben werden.
Der Kabinettweine werden heutzutage in Deutschland fast
ausschließlich in den Gebieten Mosel, Saar und Ruver produziert.
Die Prädikatsbezeichnung selbst ist aus dem Umstand abgeleitet,
das um 1500 der Weinkeller des Klosters Eberbach als Lagerstätte
für besonders wertvolle Weine diente und als Cabinet bezeichnet
wurde.
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