Halbtrocken
Die Voraussetzung für die Bezeichnung eines Weines als “halbtrocken” werden von den EU-Bestimmungen genau vorgegeben.
Ein Wein darf nur dann als halbtrocken bezeichnet werden, wenn nach den EU-Bestimmungen von 1977, der Wein nicht mehr als 10 Gramm pro Liter Zuckergehalt höher liegt, als der Gesamtsäuregehalt in Gramm pro Liter. Maximal darf
er 18 Gramm pro Liter Zucker enthalten. Ein Wein mit 6,5 Gramm pro Liter Säure darf sich noch halbtrocken nennen, wenn er maximal 16,5 Gramm pro Liter Zucker enthält.